Schulordnung

Die Schulordnung am GymBay – gültig ab dem Schuljahr 2025-26

(gemäß Schulkonferenzbeschlüssen vom 24.09. und 04.12.2024, Änderungen und Ergänzungen gemäß Schulkonferenzbeschluss vom 14.01.2026 sowie 28.05.2026)

Präambel

Wir – Schülerschaft, Lehrkräfte, Eltern und Beschäftigte des Gymnasiums Bayreuther Straße Wuppertal – sind eine Gemeinschaft. In unserer Schule sollen alle in angenehmer Atmosphäre lernen und arbeiten können. Deshalb ist es notwendig, die Regeln, Rechte und Pflichten unseres Zusammenlebens für alle verbindlich festzulegen. 

 

Unsere Grundsätze und Regeln gelten auf dem Schulgelände, in der Umgebung der Schule, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts.

Unsere Grundsätze

  •           Unser Schulleben orientiert sich an den Grundsätzen der Demokratie, Toleranz, Gleichberechtigung und Hilfsbereitschaft. Wir übernehmen die Verantwortung für unser Handeln und beanspruchen nicht nur unsere Rechte, sondern erfüllen auch unsere Pflichten.
  •         Für ein gutes Miteinander ist es wichtig, dass sich jede Person in der Schule akzeptiert fühlt. Es ist daher selbstverständlich, dass alle – Lehrkräfte wie auch Schüler*innen und alle Mitglieder des Schulbetriebs – die Rechte und Würde eines jeden Mitglieds achten und insbesondere alle Formen des Mobbings, der Beleidigung, Demütigung, Bedrohung und Unterdrückung unterlassen.
  •           Das Aufeinandertreffen von Menschen mit ihren unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, Erfahrungen und Überzeugungen sehen wir als Bereicherung und Chance zur persönlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung.
  •         Fremdes Eigentum behandeln wir sorgfältig. Dies gilt sowohl für privates Eigentum als auch für die Einrichtungsgegenstände der Schule und die Unterrichtsmittel.
  •          Wir unterstützen uns gegenseitig bei der Einhaltung der Grundsätze und Regeln.
Was wir grundsätzlich nicht dulden
  •          Die Anwendung und schon die Androhung von Gewalt werden unter keinen Umständen geduldet und somit als schwerste Verstöße geahndet. Beide sind weder im Spiel noch zur vermeintlichen Konfliktlösung zulässig.
  •           Die Mitnahme von Waffen, als Waffen nutzbaren Gegenständen, Anscheinswaffen sowie waffenähnlichen Spielzeugen ist verboten.
  •           Der Besitz, der Konsum und die Weitergabe jeglicher Rausch- und Betäubungsmittel (dazu zählen u.a. alkoholische Getränke, (E-)Zigaretten, Snus, Cannabis, Lachgas u.v.m.) sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
  •          Mutwillige Sachbescdigung und jede Verletzung der Eigentumsrechte sind verboten.
Auf dem Schulgelände gilt:
  •           Alle Schüler*innen stehen während der gesamten Unterrichtszeit sowie bei jeder Schulveranstaltung unter der Aufsicht der Schule.
  •          Die Bescftigten der Schule – Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister und Mitarbeiter*innen des Sclercas sowie der Mensa – haben allen Schüler*innen gegenüber das Recht, Weisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.
  •           Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler*innen der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 – 10) das Schulgelände nicht verlassen. In Ausnahmefällen können Schüler*innen der Klassen 7-10 mit einer Genehmigung der Eltern in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Hierzu muss ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.
  •           Die Clusterflure dürfen nur von Schüler*innen des entsprechenden Jahrgangs und den unterrichtenden Lehrkräften betreten werden. Ausnahmen können Schüler*innen der SV sowie die Pat*innen einer Klasse betreffen. Schüler*innen der Sek. I betreten den Oberstufencampus (A- und E-Trakt) nur zum Aufsuchen der Fachräume und des Verwaltungsbereichs.
  •           Die Anwesenheit von offensichtlich schulfremden Personen, die erkennbar nichts in der Schule zu tun haben, soll dem Sekretariat oder den Hausmeistern mitgeteilt werden.
  •           Für die Verluste von Geld und Wertgegenständen kommt die Schule nicht auf. Dies gilt auch für Sachen, die bei Lehrkräften 
  •       z. B. im Sportunterricht abgegeben werden.
  •           Das Selbstlernzentrum steht ausschließlich Schüler*innen der Oberstufe in Freistunden oder auch während des Unterrichts zur Verfügung. Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass alle ungestört arbeiten können (Flüsterton). Essen und Trinken ist im SLZ nicht gestattet.
  •           Für jede*n Schüler*in steht ein Schließfach zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen eins anzumieten, da Handys nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden sollen und es ansonsten keine anderen Möglichkeiten der Lagerung von Unterrichtsmaterialien gibt. 
In den Pausen und zu Beginn des Unterrichts gilt:
  • In den Pausen dürfen sich Schüler*innen in ihrem Cluster und im eigenen Stammraum aufhalten. Dieses Privileg kann nach Beschluss des Clusterrats zeitweise beschnitten werden, bspw. wenn es zu Sachbeschädigungen kommt. Im Gebäude ist Rücksicht auf andere zu nehmen. Rennen, Ballspiele und laute Tätigkeiten sind nur im Freien gestattet.
  • Der Aufenthalt in den Treppenhäusern, Fluren, Übergängen und in den Clustern anderer Jahrgangsstufen (inklusive Oberstufencluster A- und E-Trakt) sowie in den Fachraumfluren (E- und N-Trakt) ist in der 20-Minutenpause und in der Mittagspause bis zum Vorgong nicht gestattet.
  • Grundsätzlich sollen die Schüler*innen die Pausen auch nutzen, um an die frische Luft zu gehen und sich zu bewegen. Für die Bewegung in den Pausen gilt, dass alle Rücksicht aufeinander nehmen.
  • Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler*innen der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 – 10) das Schulgelände nicht verlass In Ausnahmefällen können Schüler*innen der Klassen 7-10 mit einer Genehmigung der Eltern in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Hierzu muss ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.
  • Unfälle oder gewalttätige Konflikte sind umgehend der aufsichtführenden Lehrerkraftzu meld
  • Erste Hilfe leistet der vom Sekretariat benachrichtigte Sanitätsdienst der Schule.
  • In der Mittagspause soll in der Mensa oder draußen gegessen werden. Wenn die Mensa geschlossen ist oder es dort zu voll ist und ein Aufenthalt im Freien wetterbedingt nicht zumutbar ist, kann der eigene Klassenraum zum Essen genutzt werden. In den Differenzierungsräumen und in der gemeinsamen Mitte soll nicht gegessen werden Das Frühstück in den kleinen Pausen kann im Schulgebäude (mit Ausnahme der Fachräume) verzehrt werden. Das Essen während des Unterrichts ist in der Regel nicht gestattet.
  • Toilettengänge sind in der Regel während der Pausen zu tätigen und nur in Ausnahmefällen während des Unterrichts. In den Clustern steht jeder Klasse eine eigene Toilette zur Verfügung. Die Toiletten sind sauber zu halten (auch Jungs setzen sich bitte hin!); Verunreinigungen sind unmittelbar bei der Aufsicht führenden Lehrkraft anzuzeigen. Die Toiletten im Selbstlernzentrum, in N1 sowie die vom Schulhof aus zugängliche Mädchentoilette sind der Oberstufe vorbehalten. Die Toiletten im E-Trakt stehen allen Schüler*innen offen.
  • In jedem Cluster soll ein „Aktivitätenschrank“ eingerichtet werden (mit Büchern, Malsachen, Spielen etc.). Der Inhalt kann in den Pausen und ggf. in Vertretungsstunden genutzt werden. Für die Ausleihe ist ein Ausleihdienst zuständig, der den Ordnungsdiensten entsprechend organisiert wird. Über die genaue Ausstattung der Schränke und die Ausleihmodalitäten entscheidet der Clusterrat (s.u.).
Beim Umgang mit digitalen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) gilt:
  • Schüler*innen schalten ihre Smartphones und Smartwatches beim Betreten des Schulgeländes aus und schließen diese vor dem Unterricht in den Spinden ein. In Ausnahmefällen dürfen Smartphones – ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft – für schulische Zwecke genutzt werden.
  • Jegliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer, z. B. durch die Weitergabe oder Veröffentlichung von Bildern, Videos und/oder Texten im Internet oder auf digitalen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets ist untersagt. Foto-, Filmaufnahmen und Audiomitschnitte sind auf dem Schulgelände nur zu schulischen Zwecken und mit Erlaubnis einer Lehrkraft und der abgebildeten Personen gestattet. Eine Bereitstellung dieser Inhalte im Internet oder auf sozialen Medien ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon können für einzelne Schülerprojekte von der Schulleitung erteilt werden. Film- und Tonaufnahmen von anderen ohne vorherige Erlaubnis stellen einen Straftatbestand gemäß § 201a StGB dar.
  • Die Smartphone- und Smartwatch-Nutzung ist verboten.  Schüler*innen der Oberstufe ist die Nutzung digitaler Geräte im Oberstufenraum sowie im „Respekt-Gang“ und im Selbstlernzentrum erlaubt. 
  • Die Kontaktaufnahme mit den Eltern erfolgt in dringenden Fällen (z.B. bei Unterrichtsausfall oder Krankheit) durch das Sekretariat und nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung einer Lehrkraft über das eigene Mobiltelefon. Lehrkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und benutzen ihre digitalen Endgeräte ausschließlich zu schulischen Zwecken.
  • Bei Verstößen gegen die oben genannten Nutzungsregeln von digitalen Geräten wird das Gerät eingezogen. Der Einzug wird über den Schulmanager dokumentiert und den Eltern bekanntgegeben. Beim ersten Verstoß kann das Gerät von dem*der Schüler*in nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Ab dem zweiten Verstoß kann es von den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nach Terminabsprache bei der Schulleitung abgeholt werden.

Schüler*innen der Klassen 5-7 führen ein analoges Heft. Ab Klasse 8 kann die Heftführung digital erfolgen, wenn die unterrichtende Lehrkraft dies erlaubt. Bei digitaler Heftführung ist auf eine zielführende Ordnerstruktur zu achten. Die Anlage von Sicherheitskopien (bspw. in der IServ-Cloud) wird dringend empfohlen.

Für den Unterricht und nach dem Unterricht gilt:
  • Das Gebäude ist in der Unterrichtszeit täglich von 07.40 – 18.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen gelten für schulische Veranstaltungen.
  • Der Unterricht wird in Einheiten von 65 Minuten erteilt. Folgende Unterrichtszeiten gelten:
  1. Stunde 07:50 – 08:55 Uhr
  2. Stunde 09:05 – 10:10 Uhr

        Große Pause

  1. Stunde 10:30 – 11:35 Uhr
  2. Stunde 11:45 – 12:50 Uhr

         Mittagspause (= 5. Stunde)

  1. Stunde 13:50 – 14:55 Uhr
  2. Stunde 15:05 – 16:10 Uhr
  3. Stunde 16.20 – 17.25 Uhr
  • Wenn es besondere Umstände erfordern (z.B. aufgrund von Zeugniskonferenzen oder besonderen Witterungsbedingungen), wird der Unterricht in Kurzstunden erteilt. Es gelten dann die folgenden Unterrichtszeiten:
  1. Stunde 07:50 – 08:35 Uhr
  2. Stunde 08:45 – 09:30 Uhr

Große Pause

  1. Stunde 09:50 – 10:35 Uhr
  2. Stunde 10:45 – 11:30 Uhr

Große Pause

5./6. Stunde 11:50 – 12:35 Uhr

6./7. Stunde 12:45 – 13:30 Uhr

  • Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern sind gemeinsam dafür verantwortlich, einen produktiven Unterricht zu ermöglichen.
  • Schüler*innen und Lehrkräfte beginnen und schließen den Unterricht pünktlich. Sie bereiten sich gründlich auf den Unterricht vor und zeigen die gegenseitige Bereitschaft, aufeinander zuzugehen.
  • Die Eltern gewährleisten die häuslichen Rahmenbedingungen, unter denen eine gründliche Vorbereitung auf den Unterricht sowie die ordnungsgemäße Teilnahme am Unterricht möglich sind. Bei Problemen suchen Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen rechtzeitig das Gespräch miteinander.
  • In den Clustern ist jedes Verhalten, das den Lernbetrieb stört, zu vermeiden (insbesondere Rennen, Raufen, Ballspiele, laute Tätigkeiten etc.).
  • Differenzierungsräume und die offene Mitte können von allen Lerngruppen innerhalb eines Clusters genutzt werden. Für besondere Situationen (mündliche Prüfungen, etc.) können Differenzierungsräume durch Lehrkräfte reserviert werden. Die offene Mitte kann ggf. im Nachmittagsbereich für besondere Aktionen reserviert werden.
  • Die Gestaltung des Klassenraums erfolgt in Absprache mit dem*der Klassenlehrer*in.

Verstöße gegen die Schulordnung können mit erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchG geahndet werden.

Fehlzeiten
  • Sollte ein*e Schüler*in wegen einer Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht zur Schule kommen können, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind (oder der*die volljährigen Schüler*in sich) vor der ersten Stunde (bis 7:50 Uhr) über das Schulmanager-Modul Krankmeldung ab. Diese Stunden gelten automatisch als entschuldigt.
  • Schüler*innen in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 – 10), die den Unterricht wegenKrankheit verlassen wollen, melden sich im Sekretariat oder bei der Lehrkraft, um die Erziehungsberechtigten zwecks Abholung anzurufen. Erziehungsberechtigte legen in diesem Fall eine schriftliche Entschuldigung vor – entweder direkt bei Abholung im Sekretariat oder per E-Mail an das Sekretariat.
  • Sollte ein*e Schüler*in aus vorhersehbaren Gründenfehlen, muss spätestens eine Woche vorher ein Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager gestellt werden. Anträge, die einen Zeitraum bis zu drei Tagen umfassen, werden von der Klassenleitung bearbeitet. Bei Anträgen, die drei Tage überschreiten oder bei denen der Beurlaubungszeitraum vor oder nach den Schulferien liegt, entscheidet die Schulleitung über den Antrag.
  • Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass sich Schüler*innen der Schulpflicht entziehen, kann in diesen begründeten Fällen ein ärztliches Attest verlangt werden.
Sauberkeit und Ordnung
  • Die Schülerschaft verpflichtet sich, an der Pflege und Instandhaltung der Clusterräume mitzuwirken. Hierzu werden in jeder Klasse Ordnungsdienste eingeführt. Kaugummis dürfen nur außerhalb des Schulgebäudes gekaut werden. Rückmeldungen zur Sauberkeit des Clusters werden über das Reinigungsteam eingeholt.
  • Für den Clusterordnungsdienst werden je Klasse drei Schüler*innen für die Dauer von zwei Wochen eingeteilt. Die Dienste werden in der Regel im Anschluss an die 4. Stunde erledigt und sind beendet, wenn eine aufsichtführende Lehrkraft den Dienst gegenzeichnet und die Schüler*innen entlässt. Zu den Aufgaben der Clusterordnungsdienste gehören
    • das Zurückstellen von Hockern und anderen Möbeln sowie der Mülleimer an die dafür vorgesehenen Plätze
    • das Fegen aller Flächen des Clusters (Klassenräume, offene Lernmitte, Differenzierungsräume, Flur) und Entfernung eventuell vorhandener Verunreinigungen mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B. mit einem feuchten Tuch). In den Schülertoiletten und den Vorräumen findet eine Sichtkontrolle statt. Verunreinigungen werden gemeldet.
    • das Schließen aller Fenster (mit Ausnahme der klimaregulierenden Fenster, die mit Lamellen und Insektengittern versehen sind – diese dürfen bei Bedarf offen stehen bleiben)
    • die Überwachung der Mülltrennung (der Papiermüll wird spätestens am Ende der Woche in den entsprechenden Containern entsorgt; den Restmüll entsorgen die regulären Reinigungskräfte täglich)
    • die tägliche Trockenreinigung der Whiteboard-Flügel der elektronischen Tafel bei Bedarf und die Feuchtreinigung am Ende der Woche (feuchte Tücher werden im Anschluss in einen Sammeleimer vor der Hausmeisterloge geworfen; die Bildschirme werden von den Lehrkräften gereinigt)
  • Nachder letzten Stunde wird der Klassenraum so verlassen, dass eine regelmäßige Reinigung leicht möglich ist: Der Müll wird aufgehoben, die Stühle werden hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Tafel wird geputzt.
  • Die Toilettenverlässt jede*r Benutzer*in so, wie man sie selbst vorzufinden wünscht. In den Clustern ist die Toilettennutzung nur den jeweiligen Jahrgängen erlaubt.

Die Mülltrennung ist ein fester Bestandteil des ökologischen Profils unserer Schule und daher von allen zu beachten.

Weitere Absprachen
  • In den Klassen der Sekundarstufe I werden regelmäßig (mindestens einmal im Quartal) und nach Bedarf Klassenratssitzungen nach festen schulinternen Kriterien und Absprachen durchgeführt.
  • Für jedes Cluster wird ein Clusterrat gebildet. Dieser besteht aus den Klassensprecher*innen und Klassenleitungen des jeweiligen Jahrgangs. Weitere Personen können als Gäste an den Sitzungen teilnehmen. In der Oberstufe besteht der Clusterrat aus den gewählten Stufensprecher*innen sowie der Stufenberatung.
  • In jedem Cluster werden Möglichkeiten für Mitteilungen in der gemeinsamen Mitte geschaffen (bspw. über ein Whiteboard/eine Magnetwand). Innerhalb der Klassen soll es zusätzlich die Möglichkeit für (anonyme) Mitteilungen geben (bspw. in Form eines Briefkastens oder eines Mitteilungsbuchs).
  • In den Clustern sollen regelmäßig (mindestens ein- bis zweimal im Jahr) gemeinsame Aktionen stattfinden (bspw. zu Halloween, Weihnachten oder Karneval). Diese Aktionen werden im Clusterrat abgestimmt.
  • Besondere Leistungen sollen angemessen gewürdigt werden (bspw. im Rahmen einer Clusterfeier).
  • Bei der Pausengestaltung soll die Schülerschaft mit einbezogen werden – sowohl was Ideen für die Ausstattung angeht als auch bei der konkreten Ausgestaltung (bspw. durch angeleitete Aktivitäten durch Klassenpat*innen oder Sporthelfer*innen).