Mitwirkung und Teilhabe an Prozessen

Mitwirkung und Beteiligung aller sind für uns Grundbedingungen für einen erfolgreichen Schulentwicklungsprozess. Elternmitarbeit ist in der Schule erwünscht. Sie findet Ausdruck in den im Schulmitwirkungsgesetz beschriebenen Gremien: Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz sowie in speziellen Ausschüssen.
Wir wollen Information, Diskussion, Verständigung und Beteiligung auf allen Ebenen und zwischen allen beteiligten Gruppen und Einzelpersonen konsequent fördern. Ziel ist ein Höchstmaß an Transparenz zu schaffen und größtmögliche Zustimmung der Entscheidungen durch alle Beteiligten zu sichern. Nur durch einen offenen Informationsaustausch und den Willen, Probleme einvernehmlich lösen zu wollen, kann die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte erfolgreich sein.
Im Einzelnen beabsichtigen wir, zunächst in folgenden Bereichen an der Verbesserung von Beteiligung zu arbeiten:

  1. Verstärkung des inhaltlichen und methodischen Austauschs in den Fachkonferenzen mit dem Ziel, die Qualität des Unterrichts schrittweise weiter zu entwickeln.
  2. Frühzeitige Informationsweitergabe und Offenlegung von Entscheidungsvoraussetzungen auf allen Ebenen mit dem Ziel, organisatorische Abläufe durchschaubar und Beteiligungschancen erkennbar werden zu lassen.
  3. Über Grundsatzfragen unserer pädagogischen Arbeit soll in den Mitwirkungsgremien ausführlich diskutiert werden. Unser Ziel ist, eine Diskussionskultur zu entwickeln, in der trotz unterschiedlicher Positionen letztlich mehrheitsfähige Entscheidungen getroffen werden können. So könnten in allseitigem Interesse Kompetenz- und Motivationsreserven aktiviert werden.