Beratung  bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten

Seit dem Schuljahr 1997/98 bieten zwei Lehrerinnen mit nachgewiesener Beratungskompetenz an unserer Schule Beratung für Schülerinnen und Schüler bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten an.
Die Beratungslehrerinnen arbeiten systemisch, d.h. unter Berücksichtigung der Systeme von Schule und Familie, in denen sich Verhaltensweisen ausbilden.
Die Beratung geschieht im Rahmen der schulischen Möglichkeiten und kann keine Therapie oder sozialpädagogischen Maßnahmen ersetzen.

Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten:
bezieht sich hauptsächlich auf
    - fördernde Maßnahmen etwa bei Lernschwierigkeiten;
    - Regulierungen von Verhaltensstörungen;
    - Intervention bei akuten Konflikten und zur Gewaltprävention.

In der Regel findet in diesen Fällen Einzelberatung statt, bei Bedarf werden die Erziehungsberechtigten mit einbezogen. Die Beratungen finden statt auf Wunsch von Lehrern, Eltern oder der Schüler selbst.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Intensivierung von Lern- und Arbeitsmethoden, der Stärkung des Konzentrationsvermögens sowie auf der Verminderung von Prüfungsangst und Leistungsblockaden.

Verhaltensstörungen wirken sich zunächst im sozialen Feld aus: Die Außenseiterrolle etwa verursacht Probleme in der Klasse und vermindert dann auch die Lernmöglichkeiten. Akute persönliche Krisen können häufig in der Beratung gemindert werden. Frühzeitige Intervention und Verständnis für eine schwierige Situation der Schülerin/ des Schülers wirken hilfreich und befreiend.

In Konfliktfällen ist eine Beratung gefragt, wo die Möglichkeiten der Streitschlichtung durch Schüler ausgeschöpft sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Streit zwischen Gruppen entsteht, bestimmte individuelle Konstellationen eine Verhärtung hervorrufen oder der Konflikt schon eskaliert ist zu Gewalttätigkeit.


Beratung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit Lern- und Verhaltensproblemen
ist ein weiterer wesentlicher Punkt der Beratungstätigkeit. Diese Beratungen finden in der großen Mehrzahl in wiederkehrenden informellen Gesprächen statt, in denen problematisches Schülerverhalten und schwierige Lern- und Gruppensituationen kollegial erörtert und beraten werden.
Im Schuljahr 2002/03 wurde darüber hinaus eine kollegiumsinterne Supervision und Fallberatung eingerichtet, die von einer Fachkraft außerhalb der Schule geleitet wird.


Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen
werden durch die Beratungslehrer hergestellt, wo die schulische Fördermaßnahmen nicht ausreichen. In der Regel handelt es sich hierbei um die Vermittlung von Therapien oder die Überweisung zum schulpsychologischen Dienst, sofern die Eltern solche Schritte nicht schon eingeleitet haben.