Beratung bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
Seit dem Schuljahr 1997/98 bieten zwei Lehrerinnen
mit nachgewiesener Beratungskompetenz an unserer Schule Beratung
für Schülerinnen und Schüler bei Lernschwierigkeiten und
Verhaltensauffälligkeiten an.
Die Beratungslehrerinnen arbeiten systemisch, d.h. unter
Berücksichtigung der Systeme von Schule und Familie, in denen sich
Verhaltensweisen ausbilden.
Die Beratung geschieht im Rahmen der schulischen Möglichkeiten und
kann keine Therapie oder sozialpädagogischen Maßnahmen
ersetzen.
Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von
Erziehungsberechtigten:
bezieht sich hauptsächlich auf
- fördernde Maßnahmen etwa bei
Lernschwierigkeiten;
- Regulierungen von Verhaltensstörungen;
- Intervention bei akuten Konflikten und zur
Gewaltprävention.
In der Regel findet in diesen Fällen Einzelberatung statt, bei
Bedarf werden die Erziehungsberechtigten mit einbezogen. Die
Beratungen finden statt auf Wunsch von Lehrern, Eltern oder der
Schüler selbst.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Intensivierung von Lern-
und Arbeitsmethoden, der Stärkung des Konzentrationsvermögens
sowie auf der Verminderung von Prüfungsangst und Leistungsblockaden.
Verhaltensstörungen wirken sich zunächst im sozialen Feld aus: Die Außenseiterrolle etwa verursacht Probleme in der Klasse und vermindert dann auch die Lernmöglichkeiten. Akute persönliche Krisen können häufig in der Beratung gemindert werden. Frühzeitige Intervention und Verständnis für eine schwierige Situation der Schülerin/ des Schülers wirken hilfreich und befreiend.
In Konfliktfällen ist eine Beratung gefragt, wo die Möglichkeiten der Streitschlichtung durch Schüler ausgeschöpft sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Streit zwischen Gruppen entsteht, bestimmte individuelle Konstellationen eine Verhärtung hervorrufen oder der Konflikt schon eskaliert ist zu Gewalttätigkeit.
Beratung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit Lern- und
Verhaltensproblemen
ist ein weiterer wesentlicher Punkt der Beratungstätigkeit. Diese
Beratungen finden in der großen Mehrzahl in wiederkehrenden
informellen Gesprächen statt, in denen problematisches
Schülerverhalten und schwierige Lern- und Gruppensituationen
kollegial erörtert und beraten werden.
Im Schuljahr 2002/03 wurde darüber hinaus eine kollegiumsinterne
Supervision und Fallberatung eingerichtet, die von einer Fachkraft
außerhalb der Schule geleitet wird.
Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen
werden durch die Beratungslehrer hergestellt, wo die schulische
Fördermaßnahmen nicht ausreichen. In der Regel handelt es
sich hierbei um die Vermittlung von Therapien oder die Überweisung
zum schulpsychologischen Dienst, sofern die Eltern solche Schritte
nicht schon eingeleitet haben.
